Halbseitige Straßensperre auf der L26 und L48 auf Grund von Belagsarbeiten

bauarbeiten

Auf Grund von Belagsarbeiten an der L 26 in Schwarzenberg, im Bereich von km 3,900 bis 4,250, sowie an der Landesstraße L 48 in Schwarzenberg, im Bereich von km 13,400 bis 14,200, ist im Zeitraum vom 10.03. bis ca. 06.06.2025 folgende Verkehrsregelung angedacht: 

  • Das Fahren in Richtung Egg ab dem Beginn der L26 im Bereich der abgeschrankten Stelle verboten - ausgenommen Linienbusse.
  • In beiden Fahrtrichtungen 70m vor bis 25m nach dem Baustellenbereich ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
  • In beiden Fahrtrichtungen 25m bis 25m nach den Baustellenbereich ist das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit vom 30 km/h verboten.
  • Die Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" angegebenen Fahrtrichtung zu fahren.
  • Die Fußgänger den durch das Gebotszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" mit dem Zusatz "Fußgänger" angezeigten Weg zu benutzen. Fußgänger ist es verboten, den gesperrten Bereich zu begehen.

Bereich L48, km 13,400 bis km 14,200:

  • Das Fahren in beide Richtung im Beginn der abgeschrankten Stelle verboten.
  • In beiden Fahrtrichtungen 70m vor bis 25m nach dem Baustellenbereich ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
  • In beiden Fahrtrichtungen 25m bis 25m nach den Baustellenbereich ist das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit vom 30 km/h verboten.
  • Die Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" angegebenen Fahrtrichtung zu fahren.
  • Die Fußgänger den durch das Gebotszeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" mit dem Zusatz "Fußgänger" angezeigten Weg zu benutzen. Fußgänger ist es verboten, den gesperrten Bereich zu begehen.

Verlauf siehe Skizze

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.

03.03.2025