Auf Grund von Herstellung von Gruben kommt es auf der L 48 in Schwarzenberg, im Bereich von km 10,700 bis 11,000 im Zeitraum vom 16. März bis 24. April 2026 zu folgenden Verkehrsregelungen:
- In beiden Fahrtrichtungen 100m vor bis 25m nach dem Baustellenbereich ist das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten.
- In beiden Fahrtrichtungen 1000 m vor bis 50 m vor dem Baustellenbereich das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h verboten.
- In beiden Fahrtrichtungen 50m vor bis 25m vor dem Baustellenbereich ist das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit vom 50 km/h verboten.
- In beiden Fahrtrichtungen 25m vor bis 25m nach dem Baustellenbereich ist das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit vom 30 km/h verboten.
- Die Lenker von Fahrzeugen bei "Wartepflicht bei Gegenverkehr" zu warten und in der durch den roten Pfeil bezeichneten Fahrrichtung zu fahren.
- Die Lenker von Fahrzeugen nur in der durch den Pfeil Gebotszeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" angegebenen Fahrtrichtung zu fahren.
- Die Fußgänger den durch das Gebotszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ mit dem Zusatz „Fußgänger“ angezeigten Weg zu benutzen. Fußgänger ist es verboten, den gesperrten Bereich zu begehen.
Verlauf siehe Skizze
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.