Zweitwohnungsabgabe

Zweitwohnsitzabgabe

Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen

Mit 01.01.2024 löste das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen (Zweitwohnungsabgabegesetz – ZAG) das bisher geltende Zweitwohnsitzabgabegesetz ab.

Die Marktgemeinde Schwarzenberg hebt aufgrund dieses Gesetzes eine Zweitwohnungsabgabe auf leerstehende Wohnungen ein. Von der Abgabe betroffen sind Wohnungen, an denen es in einem Kalenderjahr in Summe mehr als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz gegeben hat und die unter keine der im Gesetz genannten Befreiungen fallen. 

Gesetzesbeschluss - Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen

26.11.2024