Gemeindevorstand

Gemäß § 55 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes festzulegen.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Schwarzenberg vom 8. April 2025 wurde die Zahl des Gemeindevorstandes mit vier festgelegt.

Gemeindevorstände